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   KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07   

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https://dejure.org/2007,10957
KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
KG, Entscheidung vom 10.12.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Anfahrenden (Fahrstreifenwechsler) bei Kollision in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anfahren (Fahrstreifenwechsel); Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei unmittelbar zuvor erfolgten Anfahren bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; StVO § 10; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein vom rechten Fahrbahnrand auf die Fahrspur gewechselten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 622
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02

    Auffahrunfall: Haftung bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs mit dem

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Kommt es nämlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand / Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision zwischen dem Anfahrenden und dem nachfolgenden Verkehr, spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Anfahrenden/Fahrstreifenwechsler (vgl. KG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272 m. w. N.).
  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden versagt schon bei regelmäßigem Verkehrsfluss dann, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall vom rechten Fahrbahnrand angefahren und sogleich über den mittleren Fahrstreifen hinaus in den linken, vom Auffahrenden befahrenen Fahrstreifen gewechselt hat (vgl. KG, Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 - KGR 2001, 93 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 U 82/12, NZV 13, 394; KG Berlin, Beschluss vom 10.12.2007, Az. 12 U 33/07, NZV 08, 622; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    dd) Soweit es im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die bevorrechtigte Straße zu einer Kollision mit einem dort im fließenden Verkehr fahrenden Fahrzeug kommt, spricht der erste Anschein dementsprechend dafür, dass der einbiegende Fahrer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht beachtet hat (KG NZV 2008, 622; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 12 ff.).
  • KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang

    Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29).

    Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613).

  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

    14 Den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden (KG NZV 08, 622; Senat NZV 90, 394; OLG Köln DAR 06, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 10 StVO, Rz. 8) konnte der Kläger nicht widerlegen.
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahrenden zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht aufgrund der Typizität eines solchen Unfallgeschehens der Beweis des ersten Anscheins für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden (KG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 12 U 33/07 -, Rn. 5, juris).
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20

    Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahrenden zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht aufgrund der Typizität eines solchen Unfallgeschehens, der Beweis des ersten Anscheins für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden (KG Berlin, Beschluss vom 10.12.2007 - 12 U 33/07, Rn. 5, juris.de).
  • AG Hamburg, 13.07.2018 - 23a C 437/17

    Verkehrsunfall Grundstücksausfahrt mit querendem Fußgänger

    Da der Unfall nach den gerichtlichen Feststellungen im Rahmen eines typischen Geschehensablaufs bei der Ausfahrt aus einem Grundstück geschehen ist, besteht zudem ein Anscheinsbeweis, dass die Zeugin ... ihre Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO nicht beachtet hat und somit schuldhaft gehandelt hat (vgl. KG, Beschl. v. 10.12.2007, Az.: 12 U 33/07).
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